Teilnahmebedingungen.

 

Offene Ganztagsschule (OGS) – Heinrich-Rantzau-Schule, Bad Segeberg 


Träger im Auftrag des Schulverbandes Segebergs: 

Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V

Marienstraße 31, 23795 Bad Segeberg (VJKA) 


1) Mit Abgabe der Anmeldung melde ich mein Kind zur Teilnahme an der OGS der Heinrich-Rantzau-Schule, Schillerstr. 17, 23795 Bad Segeberg an. Die Freizeit- und Bildungsangebote und Kurse werden für ein Schulhalbjahr freiwillig, jedoch verbindlich gewählt. Wechsel zwischen verschiedenen Angeboten (ggf. durch Erweiterung oder Änderung des Kursangebotes) sind nur nach Absprache mit der Koordinatorin und jeweils nach einem Schulhalbjahr möglich. Kostenanpassungen können nur zum Monatsende vorgenommen werden. Die OGS-Angebote enden zu festen Zeiten (14 / 15 / 16 Uhr), flexibles Abholen bzw. nach Hause schicken ist nur in Ausnahmefällen möglich. 


2) Kann ein Kind nicht zur OGS kommen, ist es spätestens am betreffenden Tag telefonisch unter 04551-96170 abzumelden oder schreiben Sie an ogs-hrs@vjka.de. Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden. 


3) Die bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese werden ausschließlich vereinsintern genutzt. Alle Mitarbeitenden unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einer Veranstaltung oder während der Arbeit des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) gemacht wurden, werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet. Ausnahme: Bei ausdrücklicher Ablehnung einer/eines Teilnehmenden bei der Anmeldung. Gruppenfotos dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des VJKA genutzt werden. 


4) Der JKA ist berechtigt, alle im Rahmen der Essensanmeldung/-abmeldung und Kursverwaltung anfallenden personenbezogenen Daten zum Zweck der Ausführung der vom Nutzer erteilten Aufträge bzw. der Umsetzung der vom Nutzer abgegebenen Erklärungen an Daten-Verarbeiter im Auftrag gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weiterzuleiten. Erhobene personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie mitgeteilt wurden. Unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen kann die Speicherdauer bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen. 


5) Kosten für die Teilnahme an der OGS - Berechnung des Beitrages auf folgender Grundlage: Kosten für Frühbetreuung: pauschal € 2,25 pro Tag (€ 42,75 je Tag/pro Halbjahr). Kosten für Mittagsbetreuung + Hausaufgaben: pauschal 2,25 pro Tag, (€ 42,75 je Tag/pro Halbjahr). Freizeit- und Bildungsangebot: € 28,50 und Kurse werden mindestens mit € 1,50 pro Stunde abgerechnet. Hierzu beachten Sie die Angaben auf dem Kursplan. Die Berechnung des Beitrages pro Schulhalbjahr erfolgt auf Grundlage von 19 Schulwochen pro Halbjahr. Bei der Berechnung des Beitrages werden sowohl die Schulferien, als auch gesetzlich geregelte Feiertage und mögliche schulfreie Tage berücksichtigt. Sie erhalten nach Anmeldung einen Gebührenbescheid. Der Halbjahresbeitrag ist zahlbar bis zum 30.12. bzw. 31.05. Der Beitrag kann auch in monatlichen Teilbeträgen entrichtet werden. Bei Kursausfall werden die Kinder betreut. Eine Betreuung bleibt gewährleistet. Eine Teilrückerstattung des Beitrages ist nicht möglich! Der Beitrag kann ermäßigt werden (max. 90%). Weitere Infos auf der Homepage, siehe „Ermäßigung OGS-Beitrag-Sozialstaffel Schulverband“ oder bei der Koordinatorin der OGS. 


Nach Erhalt der OGS-Rechnung Beitrag bitte auf folgendes Konto überweisen: 

VJKA / OGS HRS IBAN: DE29 2139 0008 0212 2984 22

VR-Bank zwischen den Meeren

BIC: GENODEF1NMS

Betr.: OGS – 5090/64960 und Name des Kindes 


6) Mittagessen: Das Essen wird zurzeit noch zweiwöchentlich bestellt. Sie erhalten per E-Mail das Bestellformular. Der fällige Betrag (zurzeit 4,- EUR pro Mahlzeit) wird nach Aufforderung (Email) per Überweisung beglichen. Das Essensgeld kann auch im Voraus entrichtet werden. In Ausnahmen kann man auch Essen kurzfristig bestellen (Tagesbestellung), jedoch mind. 24 Std. vorher! Mittagessenstornierungen müssen bei der Koordinatorin gemeldet werden (z.B. durch Krankheit) und können erst ab dann für den darauffolgenden Schultag berücksichtigt werden. Bei Bestellung für die Woche im Anschluss an Ferien hat die Essensbestellung spätestens am letzten Schultag vor den Ferien zu erfolgen. Die rechtzeitige Essensbestellung liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. 


Es besteht die Möglichkeit, bei sozialer Härte einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Kosten des Mittagessens und des OGS-Beitrages zu stellen. Die entsprechenden Anträge (Bildungs- und Teilhabepaket) sind direkt und zeitnah bei dem zuständigen Amt zu stellen. In anderen Fällen kann der OGS-Beitrag gemäß Sozialstaffel (Sozialstaffel Schulverband Stand 28.05.2015-siehe Homepage) gemäßigt werden. Anträge und nähere Informationen erhalten Sie bei der Koordinatorin der OGS. 


7) Die OGS ist ein zusätzliches schulisches Angebot. Es ist kein Hort! Hier ist kein pädagogisches Fachpersonal angestellt. Die Kinder haben sich wie im normalen Schulbetrieb zu verhalten. Ist bei einem Fehlverhalten ein kurzfristiger Ausschluss eines Kindes nötig, benachrichtigt die OGS die Eltern / Erziehungsberechtigten. Das Kind muss dann abgeholt werden. Die Schulordnung behält während der Betreuungszeit ihre Gültigkeit. Es gilt das Hygienekonzept der Schule. 


8) Die Plätze in den Kursen sind begrenzt und werden nach pädagogischen Gesichtspunkten vergeben, ggf. erfolgt die Vergabe nach Losverfahren. Bei den Kursen entstehen Zusatzkosten. Diese erfahren Sie auf dem gültigen OGS-Übersichtsplan bzw. bei der Koordinatorin der OGS. 


9) Ein Anspruch auf Betreuung des Kindes besteht nur in der Zeit der jeweils verbindlich gebuchten OGS-Angebote. Bei Kursen, die außerhalb des Schulgebäudes stattfinden, willigen Sie ein, dass Ihr Kind das Schulgelände für den Weg zu dem Veranstaltungsort unter der Aufsicht des Kursleitenden bzw. des Betreuungspersonals verlassen darf. 


10) Bei Fragen steht Ihnen Frau Heins in der Zeit von 12.00-16.00 Uhr unter Tel.: 01525-8561800 zur Verfügung. 


Bad Segeberg, den 14.06.2023